Bestimmt haben Sie die IDD schon vollständig umgesetzt. Quick Check oder Second Opinion gefällig?

#IDD-GAP-Analyse

IDD Second Opinion

Umsetzungsfrist für "Versicherungsvertreiber"

Die IDD wird den gesamten europäischen Vertrieb von Versicherungen reformieren.
Der Zeitplan ist für die Betroffenen sehr eng gesetzt. Die Gesetze sind gemacht, die Pflichten bestehen. Sie haben die IDD schon vollumfänglich eingeführt? Gibt es Lücken? Welche Folgen hat eine mögliche Organhaftung bei Verstößen für Sie persönlich?

Die wichtigsten Handlungsfelder auf einem Blick:

  • Neuen Anbahnungs-, Beratungs- und Vermittlungs-Prozess sowie Dokumentation sicherstellen
  • Mögliche externe Ressourcen einplanen, um Qualität der Tagesarbeit nicht zu gefährden
  • Beratung und Standards für "Vertrieb ohne Beratung" (Online-/Direktvertrieb) regeln
  • Vergütung und Verkaufsziele nicht mehr quantitativ ausrichten
  • Schaden- bzw. Leistungs-Management compliant gestalten
  • Angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten gewährleisten und Eignung (Weiterbildung mit 15 Stunden pro Jahr) kontinuierlich überprüfen
  • Informationen und Marketing-Mitteilungen an Kunden überarbeiten
  • Interessenkonflikte verhindern und Korrespondenzverlauf dauerhaft sichern
  • Professionelles Feedback- und Beschwerde-Management betreiben
  • Änderungsbedarfe bei Produkten und Genehmigungsverfahren identifizieren

Direktkontakt zum Readiness Check

Sind Sie "IDD ready"?
Sie brauchen schnell Antworten und Ressourcen?
Bitte kontaktieren Sie direkt Michael Muench per Email unter mmuench@riskonomic.com oder senden Sie uns eine Nachricht über den Kontaktbutton.

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Die EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb (RICHTLINIE (EU) 2016/97 vom 20. Januar 2016, "Versicherungsvertriebsrichtlinie", IDD - Insurance Distribution Directive) war von allen EU Ländern bis zum 23.02.2018 in nationales Recht umzusetzen. Nicht alle EU-Staaten haben das geschafft, die Umsetzung muss nun teilweise bis zum 1. Juli 2018 erfolgen, die Anwendung dann bis zum 1. Oktober. Für die deutsche Versicherungswirtschaft bleibt es jedoch beim 23.02.2018. Betroffen sind alle "Versicherungsvertreiber", wie Versicherungsunternehmen und Vermittler in dem Gesetz genannt werden. Es gibt wenige Ausnahmen, z.B. für nebenberufliche Vermittler. Der Gesetzgeber und Berufsverbände arbeiten an dem lokalen Umsetzungs-Gesetz für Deutschland. Für die einzelnen EU-Staaten besteht Spielraum in der Ausgestaltung und damit Unsicherheit darüber, wie der genaue Wortlaut ausfallen wird.

 

Zeitablauf der EU Richtlinie Versicherungsvertrieb IDD (vorläufig)

Seit 24.02.2018: Eine regelmäßige Überprüfung bestehender Prozesse sollte Routine sein. Holen Sie eine unabhängige Zweit-Meinung ein und kontaktieren Sie uns.
23.02.2018: Ablauf der Umsetzungsfrist (Inkrafttreten des Gesetzes bereits 23.02.2016)
Ende 2017 Erarbeitung VersVermV, VVG-InfoV
Herbst 2017: Vorlage Delegierte Rechtsakte EU-KOM
24.09.2017: Bundestagswahl
07.07.2017: Bundesratsbeschluss
22.06.2017: 2./3. Lesung Bundestag, Abschluss Gesetzgebungsverfahren
31.05.2017: Sachverständigenanhörung Wirtschaftsausschuss
22.04.2017: Befassung im Wirtschaftsausschuss (Anhörungsbeschluss)
30.03.2017: 1. Lesung Bundestag
18.01.2017: Kabinettsbeschluss
12.12.2016: Ablauf Stellungnahmefrist
21.11.2016: Referentenentwurf BMWi
23.02.2016: Inkrafttreten des Gesetzes

Beratungsprozesse neu gestalten

Schon heute ist allerdings folgendes klar: Die IDD stellt viele neue Anforderungen an die Organisation der Versicherer und Vermittler, die Neugestaltung der Beratungsprozesse und Vergütung sowie bei der Beachtung und Überprüfung der jeweiligen Pflichten. Bei Nichtbeachtung und Verstoß drohen Sanktionen, die Verwaltungsstrafen können mit Obergrenzen bei mindestens 5 Mio. Euro für juristische Personen und 700.000 Euro für natürlichen Personen angesetzt werden.

Der Geist der Direktive kommt den in Deutschland bekannten Gepflogenheiten unter Kaufleuten sehr nahe. In IDD Artikel 17 (1) "Allgemeiner Grundsatz" wird verlangt, dass die "Versicherungsvertreiber bei ihrer Versicherungsvertriebstätigkeit gegenüber ihren Kunden stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse handeln" sollen.

Vollständige Überarbeitung aller Informationen und Marketing-Informationen für Kunden

Weiter heißt es in IDD Artikel 17 (2), dass "alle Informationen ... einschließlich Marketing-Mitteilungen" ebenso "redlich, eindeutig und nicht irreführend sein" dürfen.

Besondere Tragweite wird aus IDD Artikel 17 (3) deutlich, der bei vielen Versicherern und Vermittlern besondere Anstrengungen und Anpassungen erfordern wird. So darf ein "Versicherungsvertreiber keine Vorkehrungen durch Vergütung, Verkaufsziele oder in anderer Weise" (also Incentivierung jeglicher Art) schaffen, die in negativen Anreizen resultieren. Das soll solche auf Umsatz abstellende Vergütungen verhindern, die zu Falschberatung von Kunden führen kann. Versicherer und Vermittler dürfen nicht Gefahr laufen, dass "einem Kunden ein bestimmtes Versicherungsprodukt" empfohlen wird, "obwohl der Versicherungsvertreiber ein anderes, den Bedürfnissen des Kunden besser entsprechendes Versicherungsprodukt anbieten könnte."

IDD Readiness? Rasche Bestandsaufnahme der Maßnahmen mit Prioritäten-Check

Im ersten Schritt der Bestandsaufnahme (IDD Readiness Check) gilt es für alle Versicherer und Vermittler, dass die notwendigen

  • Maßnahmen erfasst und im
  • Prioritäten-Check sortiert werden.

Das Thema IDD mit bestehenden Arbeiten zum "Deutsche Corporate Governance Kodex" (DCGK) zu verknüpfen erscheint vielen Versicherungsunternehmen sinnvoll aber auch notwendig.

Abwarten, weg ducken oder Augen zu gelten nicht. Hohe finanzielle Strafen drohen und der Reputationsverlust einer ganzen Branche steht auf dem Spiel.

Maßnahmen und Prioritäten-Check? Sie brauchen schnell Antworten?

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